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Waffen & Munition – Erwerbserlaubnis & Altersnachweis

Lieferung nur mit gültiger Erwerbserlaubnis

Waffen und Munition dürfen ausschließlich gegen Vorlage einer gültigen Erwerbserlaubnis (EWB / WBK) geliefert werden. Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie per E-Mail eine Anleitung, welche Dokumente (z. B. Scan oder Foto) Sie uns zusenden müssen.

Sie können direkt auf die Bestell-E-Mail antworten und Ihre Nachweise anhängen, oder eine Mail an info@diewaffenbrueder.de senden.

Altersnachweis für FSK-18 Artikel

Bei FSK-18 Artikeln (z. B. Messern) genügt ein Scan oder ein Foto Ihres Personalausweises als Nachweis des Alters.

Welche Dokumente Sie uns senden müssen

Eine detaillierte Liste, welche Unterlagen erforderlich sind, finden Sie hier in Ihrem Kundenbereich oder in der Bestellbestätigung.

Allgemeine Informationen zum Waffen- und Munitionserwerb in Deutschland

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen (WaffG, BJagdG etc.). Diese Inhalte dienen der Orientierung, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität.

Erwerbsvoraussetzungen

Um Eigentümer einer erlaubnispflichtigen Waffe zu werden, benötigen Sie eine gültige Erwerbserlaubnis / WBK. Es gibt verschiedene WBK-Kategorien mit jeweils eigenen Berechtigungen:

  • „Gelbe WBK“ (alt): Gelten seit 31.03.2003 und berechtigen zu Einzellader-Flinten oder Büchsen.
  • „Neue gelbe WBK“: Gilt u. a. für Selbstlade- und Mehrladerwaffen. In Zukunft auf maximal 10 Waffen begrenzt.
  • Grüne WBK: Erlaubt den Erwerb von Kurzwaffen, halbautom. Gewehren etc.
  • Rote WBK: Für Sammler und Waffenexperten mit spezieller Sammlungserlaubnis.
  • Jagdwaffen / Schalldämpfer: Nur mit gültigem Jagdschein (zusätzlich ggf. WBK oder Eintragung notwendig).

Munitionserwerb

Der Kauf und Besitz von Munition ist nur für Waffen zulässig, die in Ihrer WBK eingetragen sind. Außerdem gilt bei Jagdmunition der Besitz eines gültigen Jagdscheins oder eines Munitionserwerbsscheins (MES).

Import aus der EU / Ausland

Wenn Sie eine Importgenehmigung von Ihrer Waffenbehörde erhalten und uns diese vorlegen, können wir die notwendigen Exportdokumente beantragen. Diese Bearbeitung dauert meist 1–2 Wochen. Der Versand erfolgt anschließend mit der üblichen Nachverfolgung per Tracking.

Für weitergehende Fragen zum Waffenrecht, Ihren Erlaubnissen oder Dokumenten steht Ihnen unser Kundendienst jederzeit zur Verfügung.

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Wir verfügen über einen der größten Lagerbestände an der besten verfügbaren und lieferbereiten Randfeuer-, Pistolen- und Gewehrmunition.

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